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© Peter Mayr

WIEDERÖFFNUNG AB 19. MAI

Was man für den Besuch einer Vorstellung oder einer Führung wissen sollte!


Sind die Eintrittskarten weiterhin personalisiert?
Ja, sind sie. Auf den Eintrittskarten muss der Name der Person, die auf diesem Platz sitzen wird, aufgedruckt sein. Am Eingang wird die Übereinstimmung mittels Vorlage eines Ausweises kontrolliert. Änderungen (z.B. andere Begleitperson) können nachträglich online oder an den Bundestheaterkassen durchgeführt werden, kurzfristige Änderungen auch vor Ort am Helpdesk im Vestibül.


Was muss man mitnehmen, um eine Vorstellung zu besuchen?
Beim Betreten des Gebäudes ist am Eingang eine personalisierte Eintrittskarte, ein Ausweis sowie in jedem Fall ein Nachweis „Getestet-Genesen-Geimpft“ vorzuweisen:

Getestet bedeutet die Vorlage eines Selbsttests mit offizieller Bestätigung, der nicht älter als 24 Stunden ist, eines Antigentests einer offiziellen Stelle, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder eines PCR-Tests einer offiziellen Stelle, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Genesen bedeutet die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung oder eines Absonderungsbescheides über eine überwundene COVID-19-Erkrankung, die nicht länger als 6 Monate zurückliegt bzw. die Vorlage eines Antikörper-Nachweises, der nicht älter als 3 Monate sein darf. Weiters gültig ist eine Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver COVID 19-Befund bzw. vor der Impfung ein Antkörper-Nachweis vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf.  In diesem Fall müssen sowohl für die Impfung, wie auch für die überwundene Erkrankung oder den Antikörper-Befund Nachweise erbracht werden.  
Geimpft bedeutet, dass die erste COVID-19-Impfung bereits 22 Tage, aber nicht länger als 3 Monate zurückliegen darf. Bei einer Zweitimpfung verlängert sich dieser Zeitraum auf 9 Monate.

Da die Kontrolle all dieser Zutrittsdokumente ein wenig Zeit in Anspruch nimmt, ist es empfehlenswert, möglichst früh zu kommen. Einlass ist eine Stunde vor Beginn der Vorstellung.


Benötigen Kinder auch einen Test?
Ein Zutrittstest für Kinder wird erst ab dem vollendeten 10. Lebensjahr benötigt.


Maskenpflicht
Im gesamten Gebäude der Wiener Staatsoper besteht für Besucherinnen und Besucher ab 14 Jahren die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Diese gilt auch während der Vorstellung. Sollte es Gründe geben, warum eine FFP2-Maske nicht getragen werden kann (z.B.: Schwangere), muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.


Müssen auch Kinder eine FFP2-Maske tragen?
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr benötigen gar keine Maske. Kinder von 6-13 Jahren sind dazu verpflichtet einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für sie gilt keine FFP2-Maskenpflicht.


Werden in den Pausen die Buffets offen sein?
Ja, die Buffets werden geöffnet sein. Allerdings gelten hier dieselben Regeln für die Gastronomie: fixe Sitzplätze! Ein Buffetbesuch ist daher nur über Vorreservierung (Gerstner-App) möglich.


Wie sind die Abstandsregeln im Saal geregelt?
Buchungen für Einzelpersonen bzw. Besuchergruppen sind für maximal vier Plätze möglich. Zwischen jeder Einzelperson oder Besuchergruppe gibt es einen freien Sitzplatz.


Wie viele Plätze dürfen wir maximal verkaufen?
Wir dürfen die halbe Sitzplatzkapazität anbieten. Das entspricht – einschließlich der bestuhlten Stehplätze – exakt 940 Plätzen.


Gibt es eine Testmöglichkeit vor Ort?
Prinzipiell gehen wir davon aus, dass unser Publikum die zahlreichen öffentlichen Testmöglichkeiten nutzt. Sollte es dennoch Bedarf zu einem Test vor Ort geben, so hat unser Partner, Labor Doz. DDr. Stefan Mustafa in der Operngasse, direkt bei der Wiener Staatsoper, eine Testmöglichkeit eingerichtet. Dieser Test-Container ist ab 19. Mai Montag-Sonntag in der Zeit von 10.00-19.00 Uhr geöffnet. Angeboten werden Antigen-Schnelltests sowie PCR-Tests. Die Antigen-Schnelltests kosten für Opernbesucher unter Vorlage ihres personalisierten Tickets (Ausweis bitte bereithalten!) 9,90€, für alle anderen Kunden 19,90€. Das Ergebnis liegt bereits nach 15 Minuten vor und ist als Eintrittstest in die Oper gültig. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen von einem fachärztlich geprüften Real-Time PCR Test um €79,- durchführen zu lassen. Dieses Ergebnis erhält man nach wenigen Stunden, entweder noch am selben Kalendertag, spätestens jedoch am nächsten Tag in der Früh. 


Stand: 17. Mai 2021