SPENDENABSETZBARKEIT

Der Wiener Staatsoper GmbH wurde am 19. Juli 2021 der Status der Spendenbegünstigung durch das österreichische Finanzamt zuerkannt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Finanzministeriums.

Für Sie im Offiziellen Freundeskreis bedeutet das:

Folgender Prozentsatz Ihres Beitrags ist als Spende in Österreich steuerlich absetzbar:

  • Junges Mitglied / Junges Doppelmitglied: Spendenanteil 75%
  • Familienmitgliedschaft: 75%
  • Mitglied / Doppelmitglied: Spendenanteil 75%
  • Unterstützerin / Unterstützer: Spendenanteil 75%
  • Junior Förderin / Junior Förderer: Spendenanteil 75%
  • Förderin / Förderer: Spendenanteil 70%
  • Partnerin / Partner: Spendenanteil 65%
  • Benefactor: Spendenanteil 65%

Für Sie im Freundeskreis Wiener Staatsballett bedeutet das:

Folgender Prozentsatz Ihres Beitrags ist als Spende in Österreich steuerlich absetzbar:

  • Förderin/Förderer: Spendenanteil 75%
  • Partner-Förderin/Förderer: Spendenanteil 75%
  • Junge Förderin/Junger Förderer: 75%
  • Förderin/Förderer Silber: 75%
  • Förderin/Förderer Gold: 75%
  • Förderin/Förderer Platin: 75%
  • Mäzenin/Mäzen: 75%
  • Der Prozentsatz des Spendenanteils wurde von der Wiener Staatsoper GmbH festgelegt.
  • Sie erhalten eine Rechnung über den gesamten Beitrag (Förderbeitrag inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer sowie Spendenanteil).
  • Zahlungen, die bis Jahresende (bzw. bis 3. Jänner des Folgejahres) eintreffen, werden als Spende für das jeweilige Jahr registriert.
  • Der Spendenanteil für Privatpersonen gemeldet in Österreich wird durch die Wiener Staatsoper GmbH bis Ende Februar des Folgejahres dem österreichischen Finanzamt bekanntgegeben. Hier herrscht kein weiterer Handlungsbedarf Ihrerseits.
  • Voraussetzung für die ordnungsgemäße Meldung für Privatpersonen an das österreichische Finanzamt ist, dass uns Ihre persönlichen Daten (Name und Geburtsdatum) vollständig vorliegen und diese mit dem Eintrag im Zentralen Melderegister übereinstimmen.
  • Wir freuen uns über zusätzliche Spenden, die wir selbstverständlich in voller Höhe in die Meldung an das Finanzamt mit aufnehmen.
  • Benefactor Plus, sowie Donatorinnen und Donatoren leisten zu 100% einen Förderbeitrag (ohne Spendenanteil). Im Hinblick auf eine mögliche Absetzbarkeit durch Abzug von den Betriebsausgaben wird auf Rz 1643 der Einkommensteuer-Richtlinien 2000 verwiesen.