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Zum Tod von Karl Korinek

Die Wiener Staatsoper trauert um das ehemalige langjährige Aufsichtsratsmitglied und den ehemaligen Präsident der Freunde der Wiener Staatsoper Univ.-Prof. Dr. Karl Korinek, der, wie heute bekannt wurde, am gestrigen Donnerstag, 9. März 2017, 76-jährig einem Herzleiden erlegen ist. Der frühere Präsident des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes war seit der Ausgliederung der Bundestheater im September 1999 bis Jänner 2015 Mitglied des Aufsichtsrates der Wiener Staatsoper und von September 2007 bis 2014 Präsident der Freunde der Wiener Staatsoper.
Dem Haus am Ring war er als großer Opern- und Musikliebhaber jahrzehntelang eng verbunden.

„Als Aufsichtsratsmitglied hat Karl Korinek wesentlich zum Wohl des Hauses beigetragen und war immer bemüht, das Beste für die Wiener Staatsoper zu erreichen. Im Sinne der Oper hat er stets als großer Kenner des Genres mit ungebrochenem Elan gehandelt. Nicht erst seit der Ausgliederung der Bundestheater und der Gründung der Wiener Staatsoper GmbH, sondern bereits Jahrzehnten, war er stets treuer Begleiter des Hauses.
Ich habe mich persönlich immer gefreut, bei Aufsichtsratssitzungen neben ihm zu sitzen. Auch als Präsident der Freunde der Wiener Staatsoper spielte er eine wichtige Rolle. Vor allem war er ein leidenschaftlicher Opernliebhaber und hat regelmäßig aus dem
Rosenkavalier zitiert. Tristan und Isolde bezeichnete er als die Oper, die ihn am tiefsten berührt habe“, so Staatsoperndirektor Dominique Meyer.

Karl Korinek wurde 1940 in Wien geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Er lehrte u. a. an der Universität Graz, der Wirtschaftsuniversität Wien, der Universität Wien und der Donau-Universität Krems und war erst Mitglied, dann Vizepräsident und von 2003 bis 2008 Präsident des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes. Weitere Tätigkeiten umfassten u. a. Präsident des Österreichischen Normungsinstitutes, Mitglied des Präsidiums des Deutschen Instituts für Normung, Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Er war Mitherausgeber des einzigen Großkommentars zum Österreichischen Bundesverfassungsrecht sowie Verfasser von rund 250 rechtswissenschaftlichen Arbeiten und war Ehrendoktor der Universitäten Salzburg und Graz sowie der Wirtschaftsuniversität Wien.