[< zurück]
[> Kontakt: Martin Fürst]
[> Kontakt: Karl Tautscher]
[> Wiener Philharmoniker]
[> Vakanzen]
|
Das Wiener Staatsopernorchester
In aller Bescheidenheit: Es herrscht in Wien und auch anderswo kein Zweifel, daß dieser weltberühmte Klangkörper als das beste Opernorchester der Welt zu gelten hat. Aus den Mitgliedern des Wiener Staatsopernorchesters rekrutieren sich die Wiener Philharmoniker.
Aufnahme in das Orchester der Wiener Staatsoper
Wenn im Orchester eine der 149 Stellen vakant ist, wird ein Probespiel ausgeschrieben. Damen sind zum Vorspiel ebenso eingeladen wie Herren. Die Kandidaten müssen ein Programm vorbereiten, das neben einem Werk eigener Wahl sowie einem oder zwei solistischen Pflichtstücken mehrere Stellen aus der Opern- bzw. symphonischen Literatur umfaßt, die allen Konkurrenten einige Wochen vor dem Probespiel zugeschickt werden. Der Konkurs findet nach Möglichkeit im Gustav-Mahler-Saal (früher: Gobelin-Saal) der Wiener Staatsoper statt und muß, so will es die Probespielordnung, zumindest je einen Durchgang hinter und vor einer undurchsichtigen Kulissenwand enthalten. (In der Regel besteht ein Konkurs aus drei bis vier Runden, wobei nur in der letzten Runde ohne Paravent gespielt wird.)
Die Jury besteht aus zwei Konzertmeistern sowie führenden Mitgliedern der einzelnen Instrumentengruppen, die in einem etwa zweijährigen Turnus wechseln, dem Betriebsratsobmann des Staatsopernorchesters, dem Vorstand und dem Geschäftsführer der Wiener Philharmoniker, einem Vertreter der Direktion der Wiener Staatsoper und schließlich fünf Angehörigen der betreffenden Instrumentengruppe. Verwandte eines Bewerbers sind von der Jury-Teilnahme ausgeschlossen. Die Juroren bewerten die Kandidaten, deren Spielreihenfolge gelost und geheimgehalten wird (d. h., die Juroren kennen nur die Nummer eines Kandidaten, nicht aber Namen, Alter, etc.), mit jeweils null bis 20 Punkten. Kandidaten mit einem Punktedurchschnitt von zumindest elf Punkten steigen in die nächste Runde auf. Erachtet die Jury bei einer anschließend vorgenommenen Abstimmung das künstlerische Niveau für zu gering, kann sie den Konkurs für ergebnislos erklären, auch wenn mehrere Bewerber das Punktelimit erreicht haben.
Einige Minuten entscheiden über die Arbeit von Jahren; die Bewerber müssen also jene Konzentrationsfähigkeit und Nervenkraft aufbringen, die späterhin im Orchestergraben und auf dem Konzertpodium auch von Publikum und Presse verlangt werden. Dieser Auswahlmodus spricht in jedem Fall für das Bekenntnis zur Leistung: Politischer Einflußnahme oder privater Protektion wird kein Raum gegeben.
Mitglied im Staatsopernorchester
Nach erfolgreich absolviertem Probespiel nimmt der Neuengagierte seinen Dienst im Orchester der Wiener Staatsoper auf. Nach einem Probejahr tritt die Jury noch einmal zusammen und berät, wieweit der Kandidat den Anforderungen entsprochen hat. Die Entscheidung reicht von der Bestätigung des Engagements über die Verlängerung des Probejahres bis zur Ablehnung und neuerlichen Ausschreibung der Stelle.
Gleichzeitig mit dem Eintritt in das Staatsopernorchester erfolgt über schriftliches Ansuchen die Aufnahme in die philharmonische "Arbeitsgemeinschaft", eine eigenwillige, statutarisch nicht näher festgelegte Konstruktion, welche die Zahl der den einzelnen Instrumentengruppen zustehenden Anteile an den diversen Einnahmen festlegt. Diese Lösung bewahrt junge Musiker vor der finanziellen Benachteiligung, nur für den geleisteten Dienst bezahlt zu werden und nicht auch in den Genuß der "allgemeinen Teilung" zu kommen.
Aufnahme in den Verein der Wiener Philharmoniker
Nach dreijähriger Zugehörigkeit zum Orchester der Wiener Staatsoper kann der angehende Philharmoniker ein schriftliches Aufnahmeansuchen an das Komitee richten. Dieses holt die Stellungnahme der betreffenden Instrumentengruppe ein und legt der Hauptversammlung das Gesuch zur Abstimmung vor, falls keine triftigen Gegenargumente vorgebracht werden. Das Plenum entscheidet sodann mit einfacher Mehrheit, und bei positivem Ausgang des Votums avanciert der betreffende Musiker mit sofortiger Wirkung zum aktiven Mitglied der Wiener Philharmoniker. Dies bleibt er - freiwilligen Austritt, Ausschluß durch die Hauptversammlung oder vorzeitiges Ableben ausgenommen - bis zum Tag seiner Pensionierung als Angehöriger des Staatsopernorchesters, ehe er gleichzeitig mit der Versetzung in den "dauernden Ruhestand" nichtaktives Mitglied der Wiener Philharmoniker wird.
|